Aktuelle Informationen

Liebe Gäste,

wir von „Strandliebe“ freuen uns auf euch, ob für einen kurzen oder einen längeren Aufenthalt in unserer „Strandliebe“. Nach langen Beherbergungsverboten dürft ihr endlich wieder die wunderschöne Küste und unsere „Strandliebe“ genießen!

In Schleswig-Holstein gilt aktuell die 2G-Plus-Regelung für Übernachtungsgäste zur touristischen Beherbergung.

Gäste müssen bei der Ankunft einen vollständig Genesenen- bzw. Impfausweis sowie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen (ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen sind hier Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt sowie Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G oder 2G-Plus-Regeln gelten. Die neue Verfügung des Landes Schleswig-Holstein mit sämtlichen weiteren Bedingungen haben wir für euch veröffentlicht.

Sämtliche Veröffentlichungen des Landes Schleswig-Holstein findet ihr nochmals unter diesem Link
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Freizeit_Tourismus/beherbergung.html

Wir grüßen herzlich

Silvia & Stephan Kurzenberger

(Stand: 17.01.2022)